Seit dem 01.01.2010 können mit dem Prämiengutschein, dem zentralen Element der Bildungsprämie, Weiterbildungen mit bis zu 500 € gefördert werden. Auch die Einkommensgrenzen wurden auf 25.600 € (bzw. 51.200 € für gemeinsam Veranlagte) angehoben, um mehr Menschen den Zugang zu Weiterbildung zu ermöglichen.